Pressemitteilung

Wirecard-​Insolvenz macht hunderttausende Sachbezugskarten unbenutzbar

Abrechnung per Smartphone-​App ab Juli als rechtssichere Alternative empfohlen

Darm­stadt, 29. Juni 2020. Die Auswirkun­gen der Wirecard-​Insolvenz erre­ichen hun­dert­tausende unbeteiligte Arbeit­nehmer in Deutsch­land: Am ver­gan­genen Fre­itag hat die britis­che Finan­za­uf­sichts­be­hörde FCA einen Stopp sämtlich­er Zahlungs­di­en­ste der Wire­card Card Solu­tions Ltd. (WDCS) ange­ord­net. Davon betrof­fen sind über 500.000 soge­nan­nter Sach­bezugskarten, die deutsche Unternehmen an ihre Mitar­beit­er aus­gegeben haben. Ein rechtzeit­iger Umstieg auf die Smartphone-​App-​basierte Lösun­gen tre­bono sichert die Steuer­vorteile und bietet Zukunftsoptionen.

In Deutsch­land ver­mark­ten mehrere Unternehmen Kred­itkarten von WDCS als soge­nan­nte Sach­bezugskarten, über die Unternehmen ihren Mitar­beit­ern steuer­begün­stigte Bonuszahlun­gen leis­ten. Stand heute kön­nen jedoch wed­er die Karten­in­hab­er auf ihre vorhan­de­nen Guthaben zugreifen, noch Unternehmen weit­ere Sach­bezüge auf die Karte aufladen. In ein­er E‑Mail vom 27.6.2020 entschuldigt sich WDCS bei den betrof­fe­nen Kun­den: “We apol­o­gise that you are not cur­rent­ly able to use your […] Card. This has occurred because the Elec­tron­ic Mon­ey Insti­tu­tion which issues your […] Card, Wire­card Card Solu­tions Lim­it­ed (WDCS), has had restric­tions imposed on its oper­a­tions by the Finan­cial Con­duct Author­i­ty (FCA). These restric­tions mean that WDCS is not cur­rent­ly per­mit­ted per­form any oper­a­tions relat­ing to your […] Card, includ­ing load­ing funds, redeem­ing funds, mak­ing / pro­cess­ing card or any oth­er transactions.” 

„Für Unternehmen wie Mitar­beit­er ist das natür­lich eine Katas­tro­phe“, urteilt Thorsten Stein, Grün­der und Geschäfts­führer der Lohn-​Company die Lohn­ex­perten GmbH, die sich auf die Lohnabrech­nung für mit­tel­ständis­chen Unternehmen spezial­isiert hat. „Was als Ben­e­fit zur Mitar­beit­er­mo­ti­va­tion einge­führt wurde, verkehrt sich nun mit einem Schlag ins Gegen­teil.“ Zudem dro­hen auf­grund des Zuflussprinzips die Steuer­vorteile ver­loren zu gehen. „Wenn der Sach­bezug für Juli nicht im laufend­en Monat aufge­bucht wer­den kann, ist das nachträglich nicht mehr zu korrigieren.“

Die Auszahlung von Sach­bezü­gen auf Guthabenkarten war bere­its im ver­gan­genen Mai in die medi­ale Aufmerk­samkeit ger­at­en, als das Bun­desmin­is­teri­um der Finanzen (BMF) mit seinem Entwurf für das „Gesetz zur weit­eren steuer­lichen Förderung der Elek­tro­mo­bil­ität und zur Änderung weit­er­er steuer­lich­er Vorschriften“ die Steuer­vorteile stark ein­schränken wollte. Zwar ist es bis­lang dazu nicht gekom­men, trotz­dem emp­fiehlt Jörg Klin­gler, Geschäfts­führer der 2KS Cloud Ser­vices GmbH, den Umstieg auf die rechtssichere Abrech­nung per Smartphone-​App: „Mit dem BSI-​zertifizierten trebono-​Digitalisierungsprozess muss der Mitar­beit­er nur noch passende Aus­gaben­belege abfo­tografieren und ein­re­ichen, um seine Gutscheine einzulösen.“

Der Wech­sel von Guthabenkarte auf die mod­erne App- und Cloud-​basierte Abrech­nung ist dank dem frisch geschnürten Umsteiger­paket von tre­bono inner­halb des Monats Juli prob­lem­los möglich, ver­spricht Klin­gler, so dass die Steuer­vorteile für den Sach­bezug durchge­hend erhal­ten bleiben. „Nach dem Umstieg ste­ht dann auch endlich die ganze Band­bre­ite offen, die das deutsche Einkom­men­steuer­recht vor­sieht.“ Hierzu zählen gängige Mod­elle wie dig­i­taler Essensgutschein oder Jobtick­et eben­so wie Geschenkgutscheine, Internet- und Handykosten­zuschuss, Kita-​Kostenzuschuss oder Erholungsbeihilfe.

(434 Wörter / 3.470 Zeichen)

Über 2KS Cloud Services

2KS Cloud Ser­vices hat als erstes Unternehmen eine rechtssichere Cloud-​Plattform für belegerset­zen­des Scan­nen mit dem Smart­phone real­isiert. Die darauf basierende Lösung tre­bono (www​.tre​bono​.de) bietet mit­tel­ständis­chen Arbeit­ge­bern direkt ein­set­zbare Mod­ule für Lohnbe­standteile, die steuer- und abgaben­frei ankom­men. Mit diesem Bonus trägt tre­bono erhe­blich zu Mitar­beit­er­mo­ti­va­tion und ‑bindung bei. Im Gegen­satz zu ein­fachen Gutschein- oder Karten­sys­te­men kön­nen sämtliche Vorteile des deutschen Einkom­men­steuer­rechts genutzt wer­den. Für die Unternehmen ent­fall­en Liq­uid­itäts­bindung und Prü­fungsrisiken, automa­tis­che rechtssichere Doku­men­ta­tion und Abrech­nung reduzieren den Aufwand nahezu auf null.

Für Fra­gen und weit­ere Infor­ma­tio­nen ste­hen Ihnen gerne zur Verfügung:

2KS Cloud Ser­vices GmbH
Jörg Klin­gler
Bahn­hof­str. 54
D‑64367 Mühltal
Tele­fon +49 6151 4934110
E‑Mail: j.klingler@trebono.de
www​.tre​bono​.de

in-​house Agen­tur
Michael Ihringer
Kas­tanien­allee 24
D‑64289 Darm­stadt
Tele­fon +49 6151 30830–0
E‑Mail: ihringer@in-house.de
www​.in​-house​.de