Pressemitteilung

2KS Cloud Services stellt trebono-​App für steueroptimierte Lohnzahlung vor

Rechtssichere Cloud-​Lösung schafft Bonus für Arbeitnehmer und senkt Lohnnebenkosten

Darm­stadt, 26. Febru­ar 2019. Unter dem Namen „tre­bo­no“ stellt 2KS Cloud Ser­vices eine Smartphone-​App für steu­er­op­ti­mier­te Lohn­zah­lun­gen vor. Dahin­ter steht eine Cloud-​Lösung zur rechts­si­che­ren Doku­men­ta­ti­on und Abrech­nung zusätz­li­cher Lohn­be­stand­tei­le. Dadurch kön­nen auch regel­mä­ßi­ge Zah­lun­gen an Arbeit­neh­mer als steu­er­frei­er Bonus gewährt wer­den, zusätz­lich spart der Arbeit­ge­ber die Lohn­ne­ben­kos­ten. Im Gegen­satz zu ein­fa­chen Gutschein- oder Kar­ten­sys­te­men, wie sie bis­lang üblich waren, setzt tre­bo­no auf beleg­erset­zen­des Scan­nen mit dem Smart­phone. Die­ses kann über­all genutzt wer­den und unter­stützt sämt­li­che im deut­schen Ein­kom­men­steu­er­recht vor­ge­se­he­ne Ver­güns­ti­gun­gen. Als Resul­tat kom­men ver­ein­bar­te Boni ohne jeden Abzug bei den Mit­ar­bei­tern an, Liqui­di­täts­bin­dung und Prü­fungs­ri­si­ken für das Unter­neh­men ent­fal­len. In einer sechs­mo­na­ti­gen Ear­ly Adop­ter Pha­se hat tre­bo­no sich bereits bei meh­re­ren hun­dert Nut­zern bewährt. Ab sofort ist die Lösung all­ge­mein verfügbar.

„In Zei­ten des Fach­kräf­te­man­gels, den Per­so­na­ler ein­mü­tig als größ­te Recruitment-​Herausforderung der nächs­ten Jah­re sehen, gel­ten Employ­er Bran­ding und Mit­ar­bei­ter­bin­dung als die wesent­li­chen Gegen­maß­nah­men für Unter­neh­men“, sagt Jörg Klin­gler, Geschäfts­füh­rer der 2KS Cloud Ser­vices GmbH. „Mit tre­bo­no las­sen sich bei­de errei­chen – rechts­si­cher und ohne eige­nen Auf­wand als steuer- und abga­ben­frei­er Bonus, der ankommt.“ Die mit dem Unter­neh­mens­lo­go gebran­de­te Smartphone-​App erin­nert den Arbeit­neh­mer bei jeder Nut­zung dar­an, dass der Arbeit­ge­ber etwas Gutes für ihn tut, und trägt damit zur Mit­ar­bei­ter­bin­dung bei.

Unter­neh­men, die tre­bo­no nut­zen wol­len, kön­nen aus der gan­zen Band­brei­te der steuer- und abga­ben­frei­en Zusatz­leis­tun­gen wäh­len, die das deut­sche Ein­kom­men­steu­er­recht vor­sieht. Hier­zu zäh­len die gän­gi­gen Model­le wie digi­ta­le Essens­mar­ke, ein­fa­cher Sach­be­zug oder Job­ti­cket eben­so wie der weni­ger geläu­fi­ge Inter­net­kos­ten­zu­schuss, Han­dy­kos­ten­zu­schuss oder Kita-​Kostenzuschuss. Aber auch die Erho­lungs­bei­hil­fe, Anmie­tung von Wer­be­flä­chen auf dem pri­va­ten PKW oder der „gro­ße“ Sach­be­zug nach §37b EstG sind mög­lich. Egal ob ein­ma­lig oder regel­mä­ßig las­sen sich so zusätz­li­che Lohn­be­stand­tei­le rea­li­sie­ren, die als Bonus wirk­lich beim Arbeit­neh­mer ankom­men – sogar bei einem 450€-Mini-Job.

tre­bo­no beherrscht die mobi­le Beleg­erfas­sung per Smartphone-​Kamera als erset­zen­des Scan­nen ana­log der TR-​RESISCAN-​Richtlinie. So genügt es etwa beim Ser­vice Essens­mar­ke, dass der Arbeit­neh­mer den Kas­sen­zet­tel mit dem Ein­kauf sei­nes Mit­tag­essens mit der trebono-​App abfo­to­gra­fiert. Ähn­lich kann er bei Nut­zung der Erho­lungs­bei­hil­fe die tat­säch­lich durch­ge­führ­te Maß­nah­me mit Fotos doku­men­tie­ren, um den Bonus zu erhal­ten. Alle Bele­ge wer­den über eine siche­re Ver­bin­dung in die Cloud hoch­ge­la­den, auto­ma­tisch erkannt, vom tre­bo­no Cloud-​Service geprüft und gespei­chert. Falls sich Rück­fra­gen an den Mit­ar­bei­ter erge­ben, kön­nen die­se vom trebono-​Service direkt im ein­ge­bau­ten Chat geklärt werden.

Am Monats­en­de erstellt der Cloud-​Service schließ­lich anhand der frei­ge­ge­be­nen Bele­ge für alle Mit­ar­bei­ter einen fer­ti­gen Daten­satz für das Lohn­ab­rech­nungs­sys­tem. So wird die Lohn­buch­hal­tung mit der Abwick­lung des Bonus-​Systems nicht belas­tet und es ist sicher­ge­stellt, dass nur die steu­er­frei­en Beträ­ge aus­ge­zahlt wer­den, für die auch eine rechts­si­che­re Doku­men­ta­ti­on vor­liegt. Die­se bleibt GoBD-​konform für 12 Jah­re gespei­chert und steht – etwa für eine Betriebs­prü­fung – jeder­zeit online zur Verfügung.

Ohne Auf­wand oder Risi­ko im Unter­neh­men sind somit alle denk­ba­ren Lohn­mo­del­le vom Sach­be­zug bis zur Erho­lungs­bei­hil­fe abge­deckt und wer­den lau­fend an die aktu­el­le Rechts­la­ge ange­passt. Des­halb emp­fiehlt auch die Fach­an­wäl­tin für Steu­er­recht und Steu­er­be­ra­te­rin Eva Storch, die tre­bo­no wäh­rend der Ear­ly Adop­ter Pha­se aus­gie­big unter­sucht hat, aus­drück­lich den Ein­satz: „tre­bo­no sorgt dafür, dass die Gestal­tung, die ich mei­nem Man­dan­ten emp­foh­len habe, auch hält. Und zwar ohne den Bele­gen hin­ter­her­zu­lau­fen, auch noch bei der Betriebsprüfung!“

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Über 2KS Cloud Services

2KS Cloud Ser­vices hat als ers­tes Unter­neh­men eine rechts­si­che­re Cloud-​Plattform für beleg­erset­zen­des Scan­nen mit dem Smart­phone rea­li­siert. Die dar­auf basie­ren­de Lösung tre­bo­no (www​.tre​bo​no​.de) bie­tet mit­tel­stän­di­schen Arbeit­ge­bern direkt ein­setz­ba­re Modu­le für Lohn­be­stand­tei­le, die steuer- und abga­ben­frei ankom­men. Mit die­sem Bonus trägt tre­bo­no erheb­lich zu Mit­ar­bei­ter­mo­ti­va­ti­on und ‑bin­dung bei. Im Gegen­satz zu ein­fa­chen Gutschein- oder Kar­ten­sys­te­men kön­nen sämt­li­che Vor­tei­le des deut­schen Ein­kom­men­steu­er­rechts genutzt wer­den. Für die Unter­neh­men ent­fal­len Liqui­di­täts­bin­dung und Prü­fungs­ri­si­ken, auto­ma­ti­sche rechts­si­che­re Doku­men­ta­ti­on und Abrech­nung redu­zie­ren den Auf­wand nahe­zu auf null.

Für Fra­gen und wei­te­re Infor­ma­tio­nen ste­hen Ihnen ger­ne zur Verfügung:

2KS Cloud Ser­vices GmbH
Jörg Klin­gler
Bahn­hofstr. 54
D‑64367 Mühl­tal
Tele­fon +49 6151 4934110
E‑Mail: j.klingler@trebono.de
www​.tre​bo​no​.de

in-​house Agen­tur
Micha­el Ihrin­ger
Kas­ta­ni­en­al­lee 24
D‑64289 Darm­stadt
Tele­fon +49 6151 30830–0
E‑Mail: ihringer@in-house.de
www​.in​-house​.de

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